M.A. Isabel Kane | Postgraduate

Former Member
Centre Marc Bloch, Friedrichstraße 191, D-10117 Berlin
Email: isabelkane  ( at )  web.de Tel: +49(0) 30 / 20 93 70700

Home Institution : Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Disciplines : Political Science |

Biography

seit 2013: assozierte Doktorandin am Centre Marc Bloch 

 

Forschungsaufenthalte

08/2016: Centre d’études et de recherches internationales (Université de Montréal)

07/2014: Centre d’études et de recherches internationales (CERI – CNRS –Sciences Po)

 

Ausbildung

seit 2013: Doktorandin an der Universität Münster

09/2005-11/2009: Studium der Politikwissenschaft an der Universität Bonn

10-2003-08/2005: Studium der Politikwissenschaft an der Universität Heidelberg

Scholarship

Nein

Researchtopic

High Skilled Migration Policy

Migrationspolitik in Deutschland und Frankreich

Title of thesis
Die Gewinnung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten in Deutschland und Frankreich – Eine Analyse der Entstehung und Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie und der konzerninternen Entsenderichtlinie vor dem Hintergrund nationalstaatlicher Interessen
Summary of thesis

„Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen “ – vereinfacht, aber treffend, bringt diese Formulierung die migrationspolitische Zielsetzung der Europäischen Union auf den Punkt. Die, die ihr nutzen, so das Argument, sind hochqualifizierte Personen aus Drittstaaten. Immerhin besteht die Sorge, dass die abnehmende Anzahl europäischer Erwerbstätiger und der zunehmende Bedarf insbesondere hochqualifizierter Arbeitskräfte, die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU schwächt. Studien zeigen sinkende Geburtenzahlen bei einer gleichzeitig alternden Bevölkerung auf und weisen damit auf eine Entwicklung hin, die vor allem die Gesellschaften der größeren EU-Mitgliedstaaten vor erhebliche Probleme stellt. Dazu zählt die Sorge vor Engpässen auf dem Arbeitsmarkt infolge eines veränderten Verhältnisses zwischen dem Anteil der Menschen unter 20 Jahren gegenüber der Bevölkerung über 65 Jahren.

In einem Politikfeld, in dem die Mitgliedstaaten der EU traditionell mit hoher Wachsamkeit auf die Wahrung ihrer nationalstaatlichen Kompetenzen achten, genießt die Migration von hochqualifizierten Personen daher einen Legitimitätsvorteil gegenüber Asyl oder Familiennachzug. Immerhin verspricht sie einen ökonomischen Mehrwert. Auch Politiker bürgerlicher Parteien scheuen sich nicht mehr davor, eine stärkere Gewinnung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus nicht-europäischen Staaten zu fordern. Es gelingt ihnen sogar, diese Forderung mit bisherigen einwanderungsbegrenzenden Positionen zu vereinbaren. Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy bildete eine entsprechende Dichotomie. Demnach ließe sich zwischen einer „immigration choisie“ und einer „immigration subie“ unterscheiden. Der erste Begriff bezeichne Personen, die nach dem Maßstab wirtschaftlicher Bedürfnisses des Ziellandes einwandern. Es handelt sich insofern um eine ausdrücklich gewünschte Form der Einwanderung. Demgegenüber erfolge immigration subie“ insbesondere qua Recht und könne daher nicht von dem Staat verboten werden. Gemeint sind damit Personen, die auf der rechtlichen Grundlage des Familiennachzugs einreisen oder Asyl beantragen. Statt wirtschaftlicher Vorteile werden von diesen Einwanderern finanzielle Belastungen für den Staat und Schwierigkeiten bei der gesellschaftlichen Eingliederung erwartet.

Um hochqualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen, ist aus Sicht der Europäischen Kommission „mehr Europa“ bei der Regelung der Einreise und des Aufenthalts hochqualifizierter Personen aus Drittstaaten unverzichtbar. Eine Einigung auf gemeinsame Bestimmungen herbeizuführen sowie die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu gewinnen, erscheint jedoch schwierig. Im Gegensatz zu irregulärer Migration geht es immerhin nicht nur um Abwehr, sondern auch um Öffnung. Diese bezieht sich zudem nicht nur auf das staatliche Territorium, sondern betrifft ebenfalls den Arbeitsmarkt.

Dieses Szenario offenbart ein Dilemma der Mitgliedstaaten zwischen ihrer Eigenständigkeit als Nationalstaaten einerseits und ihr Auftreten als gemeinsamer Wirtschaftsraum andererseits. Um als „wettbewerbsfähigster und dynamischster wissensbasierter Wirtschaftsraum der Welt wahrgenommen zu werden“, ist die Geltung von unterschiedlichen Regelungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Personen aus Drittstaaten nicht effizient. Gleichzeitig ist jedoch für die Mitgliedstaaten bei der Regelung der Einreise und des Aufenthalts von Personen aus Drittstaaten die Wahrung ihrer nationalstaatlichen Kompetenz von herausragender Bedeutsamkeit.

Da jedoch bereits erste Maßnahmen initiiert wurden und die Kommission mit Unterstützung von Teilen des Parlaments für eine stärkere Vergemeinschaftung der Zuwanderungsbestimmungen eintritt, ist fraglich, wie die Mitgliedstaaten in diesem Prozess agieren. Wie wirken sie an der europäischen Gesetzgebung in diesem für sie so sensiblen Politikbereich mit? Da viele Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren auf nationaler Ebene bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Gewinnung von hochqualifizierten ausländischen Arbeitskräften initiierten, wäre denkbar, dass sie die europäische Gesetzgebung beeinflussen. Gelingt es ihnen gewissermaßen ihr nationales Modell durchzusetzen bzw. findet das „Hochladen“ nationaler Politiken statt? Immerhin haben die Mitgliedstaaten daran ein besonderes Interesse. Eine möglichst genau den nationalen Vorgaben entsprechende europäische Richtlinie oder Verordnung hat geringere materielle und politische Anpassungskosten bei der Implementierung zur Folge.

Mit Blick auf die mitgliedsstaatliche Ebene ist außerdem fraglich, wie sich die europäische Gesetzgebung auf die mitgliedsstaatlichen policies bzw. Regelungen zur Zuwanderung von Hochqualifizierten auswirkt. Führt sie zu Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten? Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Mitgliedstaaten ferner bei der innerstaatlichen Umsetzung europäischer Rechtsakte zur Regelung der Zuwanderung von Hochqualifizierten?

Die aufgeworfenen Fragen sollen am Beispiel von Frankreich und Deutschland untersucht werden. Die Wahl dieser Fallbeispiele bietet sich an, da beide Staaten in den vergangenen Jahren bereits Maßnahmen ergriffen haben, mit denen sie auf eine bessere Rekrutierung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten zielten. Gleichzeitig haben Deutschland und Frankreich bereits in mehreren Fällen ihren Führungs- und Gestaltungsanspruch innerhalb der EU erkennen lassen. Es ist insofern fraglich, wie sie diesen bei migrationspolitischen Entscheidungen nutzen.

 

Supervisor
Prof. Dietrich Thränhardt
Miscellaneous

Mitarbeit bei Publikationen:

Rutz, Andreas (Hrsg.): Das Rheinland als Schul- und Bildungslandschaft (1250-1750) (Beiträge zur Historischen Bildungsforschung 39), Köln/Weimar/Wien 2010