Konferenz

Drogen – Strafrecht – Herrschaft. Wie sich das Strafrecht zur Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen nutzen lässt

09. Mai | 18:00

Die Sozialen Bedingungen des Rechts 

Rechtssoziologische Vorlesungsreihe im Sommersemester 2017

 

Vortrag von Aldo Legnaro (freier Sozialwissenschaftler).

Ort: Humboldt-Universität, Juristische Fakultät, Bebelplatz 2, Seminarraum 144.

VeranstalterInnen: Fabien Jobard (CMB, Politikissenschafter), Andrea Kretschmann (CMB, Soziologin und Kriminologin), Christoph Möllers (HU Berlin, Rechtswissenschaftler)

Organisator

Centre Marc Bloch, Juristische Fakultät HU Berlin

Kontakt

Andrea Kretschmann
kretschmann  ( at )  cmb.hu-berlin.de

Programm

Schon die beiden Opium-Kriege in der Mitte des 19. Jahrhunderts verfolgen mithilfe einer Droge polit-ökonomische Ziele. Die Disziplinierung und Stigmatisierung einzelner Bevölkerungsgruppen durch die strafrechtliche Sanktionierung des für sie typischen Drogenkonsums beginnt dann etwas später in den USA ebenfalls aus primär ökonomischen Motiven. Auch die ersten internationalen Regulierungen am Anfang des 20. Jahrhunderts lassen sich nur in einem polit-ökonomischen Kontext verstehen, der eine Trias aus Drogen, Strafrecht und Herrschaft etabliert und Strafrecht unter gesundheitspolitischen Vorwänden zur Ausgrenzung bestimmter Verhaltensweisen (und weitgehend auch bestimmter Bevölkerungsgruppen) funktionalisiert. Diese Entwicklungslinien sollen bis ins Heute nachverfolgt werden, wobei sich inzwischen allerdings die Anzeichen für eine Aufweichung mehren. 


Die Auseinandersetzung mit Recht als einem sozialen Phänomen begleiten die Rechts- und Sozialwissenschaften von Beginn an. So fragt bereits Émile Durkheim, indem er zwischen einem repressiven Recht in mechanischen und einem wiedergutmachenden Recht in organischen Gesellschaften unterscheidet, nach jeweils spezifischen rechtlichen Formen unterschiedlich verfasster Gesellschaften. Und Max Weber widmet dem Recht Aufmerksamkeit als einem durch menschliches Handeln und Deuten hervorgebrachtes soziales Produkt. Die Rolle des Rechts für moderne Gesellschaften wird dabei bis heute keineswegs einheitlich bestimmt. Auf der einen Seite verweisen Studien etwa auf Recht als herrschaftsstabilisierendes Moment: Mit Blick auf zwingende oder sich selbst reproduzierende Ansprüche rechtlicher Logiken machen sie sichtbar, wie Recht zur Bewahrung bestehender sozialer Ordnungen eingesetzt wird. Auf der anderen Seite rücken Studien Recht in seinen emanzipatorischen Formen in den Vordergrund. Sie verfolgen jene Spuren, entlang derer Recht etwa zur Setzung neuer sozialer Wirklichkeiten und zur Durchsetzung bisher nicht berücksichtigter Ansprüche eingesetzt wird, so etwa im Cause Lawyering – wobei hier die Durchlässigkeit des Rechts für Kämpfe in anderen sozialen Sphären betont wird. Die Ringvorlesung nimmt die jüngere Entwicklung dieser wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Recht in den Blick. Unter Integration soziologischer, politikwissenschaftlicher und historischer Perspektiven auf das Recht, insbesondere aus der französischsprachigen Wissenschaftstradition, fragt sie nach der gegenwärtigen und der historischen Rolle des Rechts in modernen Gesellschaften.

 

Ort

Humboldt-Universität, Juristische Fakultät
Bebelplatz 2