„Feindstrafrecht“ : naissance et circulation internationale d’un concept.

10.12.2015
14:00

Mit Dominique Linhardt, Forscher am CNRS (Institut Marcel Mauss). Das Seminar wird auf Deutsch und Französisch stattfinden.   Mitte der 1980er Jahre wurde der Begriff des Feindstrafrechts von einem deutschen Juristen entwickelt. Obwohl das Strafrecht den Bürgern vorbehalten ist (Bürgerstrafrecht), umfasst das Feindstrafrecht alle präventiven und repressiven Maßnahmen gegen potentiell gefährliche Personen. Günther Jakobs entdeckte diesen Widerspruch des deutschen Rechts im Kampf gegen Terrorismus. Trotzdem findet sich dieser Begriff seit den 1990er Jahren und insbesondere seit 9/11 immer wieder in Zusammenhang mit Programmen, wie dem Patriot Act, dem Homeland Security Act, Guantanamo oder dem Extraordinary Rendition Program, die sich gegen diverse Gruppen (Terroristen, organisierte Kriminalität, Guerilla, Drogenhändler) richten. Welche neuen Erkenntnisse gibt es im Feindstrafrecht? Wer verbreitet dieses Konzept und wer ermöglicht seine Anwendung? Dominique Linhardt berichtet über seine Forschung, die er über viele Jahre in zahlreichen Ländern – von Deutschland bis Südamerika, über die USA und Israel – durchgeführt hat und zeigt die Entwicklungen unseres aktuellen Strafrechts auf.