Das Arbeitsrecht und die Laienrichter. Rechtskultur der Laien und Verrechtlichung der Arbeitsbeziehungen in historischer Perspektive, Deutschland und Frankreich, 19. und 20. Jahrhundert

12.03.2007
11:00

Laienrichter – conseillers prud’hommes in Frankreich, Arbeitsgerichtsbeisitzer in Deutschland – spielen im Arbeitsrecht eine ungleich größere Rolle als in allen anderen Rechts¬gebieten. Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis wurden und werden auch heute noch nicht ausschließlich als Sache des Juristen betrachtet und des positiven, geschriebenen Rechts, sondern als Sache der Berufsgenossen, die sich auf Kennt¬nis der Arbeitswelt und der spezifischen Normen ihres Berufes und Ortes stützen. Diese Logik bestimmt das Arbeitsgerichtsverfahren besonders deutlich in Frankreich, wo bis 1958 auch im Zivilrecht Laienrichter, juges de paix existierten. Aber während im Zivilrecht der Be¬zug auf Alltagswissen und Rechtsempfinden durch zunehmende Professionalisierung und Verrechtlichung zurückgedrängt wurde, haben die conseillers prud’hommes ihre Stellung be¬haupten können und sich bis heute erfolgreich gegen die Präsenz eines Berufsrichters auf ich¬rer, der erstinstanzlichen Ebene der Arbeitsrechtsprechung, gewehrt.Die Sonderstellung der Arbeitsgerichte in Deutschland springt weniger deutlich ins Auge, da seit dem Gewerbegerichtsgesetz von 1890 ein Unparteiischer, in der Regel ein Jurist, den Vor¬sitz führte. Doch verleiht auch in Deutschland die Tatsache, dass die Beisitzer von den Ar¬beit¬¬nehmern bzw. Arbeitgebern ihres Bezirks gewählt wurden bzw. seit 1927 von Gewerk¬schaften bzw. Arbeitgeberverbänden benannt werden, den Laienrichtern am Arbeitsgericht einen besonderen Status. Ihre Legitimität und ihre Funktion im Arbeitsgerichtsverfahren be¬ruht, wie die der frz. Conseillers prud’hommes, auf ihrer Rolle als Repräsentanten der Grup¬pe, der der Kläger oder der Beklagte angehört, also ursprünglich nicht auf ihrer Unparteilich¬keit, sondern im Gegenteil auf ihrer Verbundenheit und Solidarität mit einer der Parteien vor Gericht.Während in Frankreich das Problem der Laienrichter einen Schwerpunkt der arbeitsrecht¬lichen Justizforschung bildet, betrachtet die rechtssoziologische und rechtshistorische For¬schung in Deutschland zumeist das Arbeitsgericht als Ganzes, wobei die Berufsrichter im Vordergrund stehen. Die frz. Forschung kann so für Deutschland eine wichtige Anregung sein, die Rolle der Laienrichter für die Entwicklung des Arbeitsrechts sowie für die Akzep¬tanz und soziale Funktion des Arbeitsgerichtes zu analysieren. Die in Frankreich dazu ent¬wickelten Fragestellungen gewinnen zusätzliche Brisanz, wenn sie nach Deutschland über¬tragen werden, wo die Arbeitsgerichte, anders als die Conseils de prud’hommes, auch für kollektive Rechtsstreitigkeiten zuständig sind. Bisher gibt es jedoch kaum vergleichende Forschungen zur Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit, so dass der Workshop Neuland betritt. Im Rahmen dieser ersten dt.-frz. Begegnung geht es deshalb zunächst darum, gemein¬same Perspektiven und Fragestellungen zu entwickeln, in deren Mittelpunkt die Rechtskultur der Laien steht. Zu den Forschungsdesideraten zählen die Rolle der Laienrichter für die Ver¬rechtlichung von Arbeitsverhältnis und Arbeitskampf, die Identifizierung der Normen, an denen sie sich orientieren und der Aufgaben, die sie sich stellen: Verteidigung des durch wirt¬schaftlichen Wandel bedrohten Rechts, Schaffung verlässlicher Regeln, Aufklärung und Be¬lehrung der streitenden Parteien… Zentral ist darüber hinaus die Frage, welche Bedeutung die Laienrichter der gütlichen Einigung beimessen, welche Rolle sie bei Schlichtungsversuchen spielen.Weil diese Fragen sowohl für das Verständnis der historischen Entwicklung des Arbeits¬rechtes, das ja zu einem beträchtlichen Teil Richterrecht ist, als auch für die aktuelle Rolle der Arbeitsgerichtsbarkeit in wirtschaftlichen Transformationsprozessen relevant sind, führt der Workshop dt. und frz. Politikwissenschaftler, Soziologen, Historiker und Juristen zusammen, und zwar Wissenschaftler und praktizierende Arbeitsrichter.

Programm

12. März 2007, 9.00 Uhr bis 17.45 Uhr 9.00 Uhr Eröffnung, Begrüßung der Teilnehmer 9.10 Uhr Einführung in das Thema des Workshops, S. Rudischhauser (CMB, Berlin)SESSION I. Moderation: Peter Schöttler (IHTP, Paris)9.30 Uhr P. Vernus/ F .Robert (Larhra, Lyon), Les conseillers prud’hommes de Lyon : profils, fonctions et références (XIXe – première moitié du XXe siècle)10.15 Uhr Diskussion10.45 Uhr Kaffeepause11.00 Uhr A. Pelicand (CENS, Nantes), Juger, concilier ou administrer? Les juges de paix francais face à l’émergence d’un droit du travail (fin du XIXe – début XXe siècle)11.30 Uhr Diskussion12.00 Uhr S. Rudischhauser (CMB, Berlin), Gutes neues Recht? Arbeitsrichter und die Ansätze zur Kodifizierung des Arbeitsrechtes in Dtl. und Frk., 1890-191412.30 Uhr Diskussion13.00 Uhr MittagspauseSESSION IIModeration: Pascale Laborier (CMB, Berlin) 14.30 Uhr M. Zumfelde (Univ. Cergy-Pontoise), Die Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. nach 194515.00 Uhr Diskussion15.30 Uhr L. Willemez (Univ. Poitiers), Les conseils de prud’hommes: logiques, contraintes et opportunités d’une justice non-professionnelle16.00 Uhr Diskussion16.30 Uhr Kaffeepause16.45 Uhr B. Vogel/Birte Hellmig (HIS, Hamburg), Arbeitsrichter und die gedachte Ordnung des Sozialen. Eine Projektskizze17.15 Uhr Abschlussdiskussion17.45 Uhr Ende des Workshops