Die Grenzen der Verweisung. Fraktaler Raum und Strafpraxis im frühneuzeitlichen Alten Reich

26.06.2017
10:00

Vortrag: Falk Bretschneider (Chaire Marc Bloch) Verweisungsstrafen gehörten zu den häufigsten Sanktionen der frühneuzeitlichen Strafjustiz, von der Historiographie sind sie bislang jedoch eher stiefmütterlich behandelt worden. Dabei zeigt sich, dass sie über ein kriminalhistorisches Interesse im Engeren hinaus Zugang zu den Formen des Umgangs mit Raum und Grenzen in der Frühen Neuzeit bieten. Genau hier möchte ich ansetzen: Am Beispiel des Alten Reichs mit seinen unzähligen Territorien und einer Verfassungswirklichkeit, welche die Konstruktion von Partikularität nur über eine Anerkennung von Pluralität ermöglichte, soll die Frage gestellt werden, wie die als Raumpraktiken verstandenen Verweisungsstrafen in einem politischen System verteilter und geteilter Herrschaft funktionierten und welche Rückschlüsse daraus für die Konstruktion und die Dynamiken von Räumen und Grenzen gezogen werden können. Lässt sich die Strafe zunächst als typische Sanktion einer lokal verankerten und auf Interaktion, also Kommunikation unter Anwesenden, gestützten Form der Vergesellschaftung kennzeichnen, wird sie im Laufe der Frühen Neuzeit von zwei grundlegenden Entwicklungen beeinflusst: zum einer der zunehmenden Territorialisierung von Herrschaft und zum anderen einer sich verstärkenden Verflechtung der Reichsgesellschaft. Beide Entwicklungen fanden ihren Niederschlag in einer spezifischen Verräumlichung sozialer Praxis im Reich, die mit dem Begriff der Fraktalität gefasst werden soll, der im Kern meint, dass maßgeblich für das Handeln der sozialen Akteure nicht die Konkurrenz zwischen den Territorien oder die zwischen Reich und Territorien war (wie es die traditionelle Politikgeschichte lehrt), sondern die Fähigkeit dieser Akteure, mehrere Handlungsebenen (die lokale, die territoriale und die Reichsebene) in und mit ihren Praktiken zu verbinden und zu aktivieren. Kommentar: Béatrice von Hirschhausen