Die Krise der Repräsentation und das Recht: Der Schutz der Minderheiten
10.05.2006 – 12.05.2006
10:00
Fragestellung. In seinem Werk Das Problem des Parlamentarismus, 1925, qualifiziert derRechtstheoretiker Hans Kelsen die Idee, daß das Volk vom Parlament vertreten werde als“Fiktion der Repräsentation”. Diese “Fiktion” legitimiere das Parlament auf der Grundlage des Souveränitätsprinzips oder des Prinzips der politischen Freiheit. Freiheit bedeute hier aber lediglich Teilnahme an der Mehrheit, für die Minderheit gehe sie verloren. Freiheit ermögliche der Parlamentarismus nur dann, wenn dort alle politischen Gruppen repräsentiert,die Minderheiten geschützt und die Interessen aller berücksichtigt seien. Darüberhinausmüsse das Parlament durch Referenden und Volksbegehren ergänzt werden. Dieser Katalogan Bedingungen stellte für Kelsen den Weg aus der damals quer durch Europa diagnostizierten„Krise des Parlamentarismus“ dar.Die moderne Demokratie selbst, so Kelsen darüberhinaus, sei von der Effizienz desParlamentes bei der Lösung der sozialen Probleme der Gegenwart abhängig. Zwarmüsse die moderne Demokratie nicht notwendigerweise parlamentarisch sein; dadie direkte Demokratie aber in Flächenstaaten nicht umsetzbar sei, sei das Parlamentdort der einzig Gang zur Demokratie, weshalb die Fragen der Demokratie und desParlamentarismus wieder deckungsgleich würden. Die Kritik am Mehrheitsprinzip derparlamentarischen Demokratie lasse außer acht, so Kelsen weiter, daß alle Gesellschaftenvon Interessendivergenzen durchzogen werden und daß insofern jede „Harmonie“ nurdurch Kompromisse zustande komme, die permanent neu austariert werden müssen.Damit könne es auch nicht Ziel des Parlamentarismus sein, „absolute Wahrheiten“ zuschaffen sondern lediglich Entscheidungen zu suchen, die sowohl die Interessen derjeweiligen Mehrheit als auch die Rechte der Minderheit anerkenne. Alle Minderheitenmeinungenmüßten insofern immer als mögliche Mehrheitsmeinungen angesehen werden. Esmuss eine Lösung gefunden werden, die keinen Interessen (oder Rechten) definitiventgegenstehe. Freiheit bedeute hier, so Kelsen, nicht etwa Anarchie sondern Frieden.Der Fortgang der Geschichte nach 1925 ging allerdings nicht in Kelsens sondern in eineganz andere Richtung.Die geplante Tagung am Centre Marc Bloch möchte ausgehend von Kelsens Diagnosedie zeitgenössische Debatte über die Krise der Repräsentation im Parlamentarismusanalysieren und zwar im besonderen Punkt der Frage des Umgangs mit den Minderheiten:Welchen Stellenwert haben die unterschiedlichen Staats- und Verfassungstheorien demSchutz der Minderheit zugewiesen? Welche neuen Perspektiven haben sie eröffnet, welcheAlternativen ignoriert? Welches Erbe hat uns schließlich die Debatte hinterlassen? Derheutige Diskurs über Ein- oder Ausschließen von Minderheiten wird dadurch vor der Folieder damaligen grundlegenden Auseinandersetzung über Stärken und Schwächen desdemokratischen Parlamentarismus verstanden.Interdisziplinarität und Internationalität. Diese Fragen werden in der Tagung, dieNachwuchswissenschaftler und Professoren zusammenbringen wird, interdisziplinärim Zentrum stehen. Referieren werden Rechtswissenschaftler, Soziologen, Politologen,Historiker, Philosophen und Medienwissenschaftler, die jeweils an der interdisziplinärenDiskussion besonderes Interesse haben. Die Tagung wird weiterhin – und hier ganzder originären Aufgabe des Centre Marc Bloch folgend – eine internationale Tagungsein: Allerdings werden nicht nur deutsche und französische Forscher diskutieren,sondern auch brasilianische, kanadische und chilenische. Deshalb werden dieTagungssprachen entsprechend den Sprachkenntnissen aller Teilnehmer Französisch,Deutsch und Englisch sein. Der besondere Reiz der Tagung ist damit die entschlosseneAusweitung der Analyse auf die Thematik jenseits der im deutschen Raum vergleichsweisegut bekannten Debatte durch den Vergleich mit weit weniger bekannten aber gleichzeitigablaufenden Diskussionen über eine angebliche oder tatsächliche Legitimitätskrise desdemokratisierten Parlamentarismus im „Westen“ au sens large. Die Tagung soll denTeilnehmern dabei die Möglichkeit bieten, im Dialog mit Wissenschaftlern aus anderenRechts- und Staatstraditionen die eigene Perspektive neu zu verstehen. Eine Publikationder Beiträge ist vorgesehen.Tagungsaufbau. Die Tagung wird in drei thematische Hauptbereiche aufgeteilt: I) DieAnalyse der zeitgenössischen „Erfahrung des Repräsentativsystems“ unter historischem,soziologischem und politologischem Blickwinkel; II) Die Analyse der zeitgenössischen„Prinzipien des Repräsentativsystems“, also der rechtsphilosophischen und rechtstheoretischenAspekte in Verbindung mit den Fragen nach Gerechtigkeit, Teilhabe und Norm; III) DieAnalyse des Repräsentativsystems unter dem Blickwinkel der sozial-politologischenKulturwissenschaft. Hier werden die Fragen des „Rechtes der Minderheit“ mit den Begriffen„Feind“ und „Masse“ in Beziehung gesetzt.I) Die Tagung wird mit dem Gastvotrag des französischen Philosophen MERLE über dieBeziehung zwischen kultureller Verteidigung und Gleichheit vor dem Gesetz eröffnet.Anschliessend werden im Themenblock “Erfahrung des Repräsentativsystems” vierFälle diskutiert: Renaud BAUMERT wird als französischer Politologe gemeinsam mit derdeutschen Historikerin RUDISCHHAUSER die Behandlung von Minderheiten in derRechtsprechung der Zeit zwischen den Weltkriegen analysieren. Der deutscheHistoriker SICK wird in seinem Beitrag den Legitimitätsverlust des demokratisiertenParlamentarismus bei den französischen Liberalen in deren Wandel von der Mehrheits-zur Minderheitsformation darstellen. Der deutsche Politologe SCHULZ wird sodann denMinderheitenschutz in der französischen Verfassung und Verfassungstheorie imdeutsch-französischen Vergleich beleuchten. Im vierten Beitrag wird der deutscheSoziologe HERZBERG aufzeigen, wie heutige neue Formen der politischen Partizipationin Deutschland, Frankreich und Brasilien Minderheiten einschließen.II) Im Themenblock „Prinzipien des Repräsentativsystems“ wird „Repräsentation“ inBeziehung gesetzt mit den Kernbegriffen der politischen Philosophie „Demokratie“und „Gerechtigkeit“. Zunächst wird der Blick auf die kantisch-kelsenianische, diehegelianische, und die rechtshermeneutische Position gelenkt: Erstere wird zunächstim Beitrag des deutschen Juristen und Philosophen JAKL beleuchtet, der das Konzeptder Repräsentation im Rahmen der Auffassung der praktischen Realität bei Kant undKelsen analysiert. Danach untersucht der deutsche Politologe EBERL den Minderheitenschutzbei Kelsen vor der Vergleichsfolie von Kant. Die hegelianische und Frankfurterrechtsphilosophische Position wird in zwei weiteren Vorträgen im Zentrum stehen:Zunächst analysiert die deutsche Philosophin TILKORN das Konzept der politischenRepräsentation bei Hegel selbst. Danach wird der kanadische Jurist ST. HILAIRE denUnterschied zwischen Repräsentation und Anerkennung in der Rechtstheorie ausgehendvon Taylor und Honneth darstellen. In einem zweiten Unterteil des Themenblocks wirdder Beitrag der Rechtshermeneutik für den Schutz der Minderheit im Mittelpunkt stehen.Hauptfrage der beiden Vorträge dieses Tagungsabschnitts ist, wie im Prozeß derRechtsauslegung sogar allgemeingültige Normen für bestimmte Gruppen außerkraftgesetztund dadurch Minderheiten ausgeschlossen werden können. Der chilenische Jurist ORREGOwird hier zunächst den Beitrag der angelsächsischen und deutschen Rechtshermeneutikzur Berücksichtigung von Minderheiten in der Normenauslegung darstellen. In einemzweiten Beitrag wird sein brasilianischer Kollege PESSOA aufzeigen, wie sich das Konzeptder „juristischen Sicherheit“ auf die Repräsentation der Minderheit anwenden lässt. Schließlichwird in einem grundlegenden Gastvortrag der deutsche Philosoph KAUFMANN die Verbindungzwischen Mehrheitsregel und Minderheitsschutz analysieren.III) Im dritten und letzten Teil der Tagung werden Rechtstheorie und Kulturwissenschaftverbunden. Zwei Begriffe werden hier im Mittelpunkt stehen, die für die kulturelle undrechtliche Diskriminierung von Minderheiten zentral waren und sind: Der Begriff des„Feindes“ und derjenige der „Masse“. Fünf Vorträge behandeln zunächst den „Feindbegriff“:Der französische Politologe BAUMERT wird Carl Schmitts Einführung des Feindbegriffs in dieRechtstheorie im Zusammenhang mit seiner Kritik des Weimarer Parlamentarismus darlegen.Anschließend wird die französische Politologin BUIS aufzeigen, wie über den Begriff des„inneren Feindes“ Minderheitenrechte negiert wurden. In einem dritten Beitrag wird derbrasilianische Jurist D’AVILA darstellen, wie sich um den Feindbegriff eine spezifischeRechtswissenschaft konstituierte. Danach wird der deutsche Kulturwissenschaftlicher WERBERzeigen, wie ein Deutschlandkonzept in den Medien erzeugt wurde, das „Feinde“ voraussetzte.Abschließend wird der französische Philosoph und Psychoanalytiker CLAM die Paradoxen derFeindlichkeit im globalen Ebene analysieren.Im letzten Tagungsabschnitt wird versucht, die Diskriminierung der Minderheit als kulturellesMassenphänomen in den Blick zu nehmen. In einem ersten Beitrag analysiert diebrasilianische Juristin NOUR – ausgehend von Kelsens Rezeption der FreudschenMassenpsychologie – wie der Rechtstheoretiker die Diskriminierung von Minderheiten im Rahmen von „Massenphänomenen“ versteht und wie er versucht, in seiner Konzeption des Völkerrechtes Schwierigkeiten in diesem Rahmen zu überwinden. In einem zweiten Vortrag analysiert der kanadische Philosoph GANDESHA wie Theodor Adorno – ebenfalls auf der Grundlage der Massenpsychologie Sigmund Freuds – staatliche und gesellschaftliche Diskriminierung der Minderheit denkt. In einem letzten Tagungsbeitrag wirdschließlich der französische Philosoph CAPDEVILA aufzeigen, wie der Rechtswissenschaftler Lemkin im Jahre 1944 „Massenphänomene“ juristisch zu fassen versucht und in diesem Zusammenhang für die denkbar radikalste Variante der Diskrimination einer Minderheit, den Massenmord, den juristischen Begriff vom „Genozid“ prägt, der den der „Verfolgung“ von da an ablösen wird.
Programm
10/05/2006, MittwochVormittag: Anreise13h00: Eröffnung Gastvortrag13h10 : Jean-Christophe MERLE, Saarbrücken – Kulturelle Verteidigung und Gleichheit vor dem Gesetz. I ) Die Erfahrung der RepräsentationKoordination: Oliver EBERL14h00 : Sabine RUDISCHHAUSER, Berlin und Renaud BAUMERT, Paris – Minderheitenschutz durch Verfassungsgerichtsbarkeit? Zu Theorie und Praxis der Überprüfung von Gesetzen durch das Verfassungsgericht bei Kelsen (14h50 : Kaffeepause) 15h10 : Klaus-Peter SICK, Berlin – Französischer Liberalismus und französischer Parlamentarismus im Zeitalter der demokratisierten Republik. 16h00: Daniel SCHULZ, Dresden – Die Verfassung als Repräsentation politischer Leitideen : Deutschland und Frankreich im Vergleich. (16h50 : Kaffeepause )17h10 : Carsten HERZBERG, Berlin – Integration von Minderheiten in den Bürgerhaushalt. 11/05/2006, Donnerstag II) Die Prinzipien des Repräsentativsystems II a) Kants und Kelsens Beitrag Koordination: Anne Tilkorn 9h00: Oliver EBERL, Bremen – Parlamentarismus und Repräsentation. 9h50 : Bernhard JAKL, München – Praktische Realität der Repräsentation bei Kant und Kelsen. (10h40: Kaffeepause) II b) Hegels und Frankfurter Beitrag Koordination: Bernhard JAKL 11h00 : Anne TILKORN, München – Wo ist das Allgemeine? Hegel zur politischen Repräsentation.11h50 : Maxime SAINT HILAIRE, Québec – Représentation et reconnaissance des minorités. (12h40 : Mittagessen) II c) Beitrag der Rechtshermeneutik Koordination: Maxime SAINT HILAIRE 14h30 : Cristóbal ORREGO, Santiago – Rechtshermeneutik der Repräsentation. 15h20 : Leonel C. PESSOA, São Paulo – Legal certainty and the representation of minorities. (16h10: Kaffeepause) III) Rechtstheorie und Kulturwissenschaft III a) Die Feindsfrage I 16h30 : Renaud BAUMERT, Paris/Berlin – Carl Schmitt et la République de Weimar : une critique polysémique du parlementarisme libéral. Gastvortrag 17h20 : Matthias KAUFMANN, Halle – Mehrheitsregel und Minderheitsschutz. 19h00 : gemeinsames Abendessen 12/05/2006, Freitag III) Rechtstheorie und Kulturwissenschaft III a) Die Feindsfrage II Koordination: Samir GANDESHA 9h00 : Claire-Lise BUIS, Paris/Berlin – L’ennemi intérieur, minorité sans droit? 9h50: Fabio D’AVILA, Frankfurt a. M. – Die materialen Grenzen des Strafrechts. Rechtlicher Ausschluss der Minderheiten durch Feindstrafrecht. (10h40: Kaffeepause) 11h00: Niels WERBER, Bochum/Berlin – Kann man Deutschland repräsentieren? 11h50: Jean Clam, Paris/Berlin – Autopréférence, hétéropréférence. Déclin de l’altérité et paradoxes de l’hostilité dans la société mondiale. (12h40: Mittagessen) III b) Die Massenfrage Koordination: Claire-Lise BUIS 14h30 : Nestor CAPDEVILA, Paris – Lemkin et la redéfinition du génocide15h20 : Soraya NOUR, Paris/Berlin – Les minorités et les masses. (16h10 : Kaffeepause) 16h30: Samir GANDESHA, Vancouver – How do the masses become masses? On Adorno’s critique of social psychology. 17h20: Olivier BEAUD, Paris/Berlin – Some words about Kelsen. Working papers: http://www.blaetter.de/artikel.php?pr=1919 Herzberg Pessoa Saint-Hilaire Sick Herzberg