Kontingenzwahrnehmungen von Recht und das Phänomen rechter Staatsverweigerung

10.01.2018
18:00

Walter Fuchs/Andrea Kretschmann (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien/Centre Marc Bloch, Berlin)  Kommentar: Christian Boulanger (HU Berlin) Der Vortrag beschäftigt sich mit Kontingenzwahrnehmungen und Konstruktionen von Recht am Beispiel rechter Staatsverweigerung. Erstmals wird das soziale Phänomen „Reichsbürger“ in Deutschland rechtssoziologisch analysiert und mittels explorativer empirischer Sondierungen eingeordnet. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage nach dem Wie und Warum der Bezugnahme auf und der Verwendung von imaginiertem Recht, so etwa durch das Ausrufen eigener „Gerichte“ oder das Verfassen umfangreicher Eingaben an Behörden, die diese nicht nur beanspruchen und zeitlich binden, sondern ihnen auch Legitimität absprechen. Wir diskutieren die Frage, warum solche „Staatsverweigerer“ ausgerechnet im Modus rechtlicher Semantiken agieren. Wir argumentieren, dass das Phänomen auf Begründungsprobleme, Paradoxien und entfremdende Effekte modernen positiven Rechts und seiner herrschaftsförmig-bürokratischen Durchsetzung verweist. Indem „Reichsbürger“ rechtliche Formen und Begründungen – in einer, aus Sicht von Behörden oder auch soziologischen BeobachterInnen, karikaturhaften Art und Weise – kopieren, versuchen sie, sich die Autorität des Rechts anzueignen. Dabei nutzen sie, ob gewollt oder ungewollt, die Kontingenz eines verfahrensförmig legitimierten Rechts, das naturrechtliche Geltungsansprüche hinter sich gelassen hat. Dieser Zusammenhang wird im Vortrag unter Rückgriff auf rechtstheoretische Beiträge von Kelsen, Weber, Luhmann und Bourdieu in den Blick genommen. Zivilgesellschaft und Rechtsentwicklung Rechtssoziologische Vorlesungsreihe im WS 2017/18 „Die sozialen Bedingungen des Rechts II“ an der Juristischen Fakultät der HU. Eine Kooperation von Centre Marc Bloch und HU Berlin. Dass die Rechtsgestaltung vor allem den RechtsexpertInnen obliegt, ist innerhalb der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung eine verbreitete Ansicht. Demnach finde der das moderne Recht reproduzierende und prozessierende Rechtsvollzug ausschließlich in dessen Institutionen statt. Dem stehen jedoch Perspektiven aus der interaktionistischen, ethnomethodologischen oder praxistheoretischen Forschungstradition entgegen – etwa aus dem Umfeld des Amherst Seminars bzw. der „legal consciousness studies“ – die der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung eine gewisse Zentriertheit auf Rechtsinstitutionen vorwerfen und von einer Emanation des Rechts auch ,von unten’ oder von ,außen’ ausgehen. Gemeint ist konkreter der Vollzug, die Aneignung und die Gestaltung von Rechtsbeständen abseits des ExpertInnentums oder der rechtlichen Institutionen im Alltag. Hiervon ausgehend lässt sich argumentieren, das Recht von nicht-rechtlichen Akteuren nicht einfach nur implizit vollzogen, sondern teilweise auch gezielt gestaltet wird, so in zivilgesellschaftlicher Organisation und Artikulation. Wie derartige nicht-rechtliche AkteurInnen konkrete Rechtsbestände im Besonderen, aber auch Recht im Allgemeinen zu prägen vermögen, stellt sich damit nicht nur als empirische, sondern auch als sozialtheoretische Frage. Auf gesellschaftstheoretischer Ebene wiederum wird die Frage nach der Rolle und Funktion des Rechts in Gesellschaft relevant – nicht zuletzt im Kontext der gegenwärtigen Krise der politischen Sphäre. Eben diese Beziehung und Bedeutung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Recht ist Gegenstand der Ringvorlesung im WS 2017/18.