Recht auf Stadt und strategische Beschwerdeführung am Beispiel von Racial Profiling
25.10.2017
18:00
Rechtssoziologische Vorlesungsreihe im Wintersemester 2017/18 „Zivilgesellschaft und Rechtsentwicklung“. Eine Kooperation von Centre Marc Bloch und HU Berlin an der Juristischen Fakultät der HU Berlin. Erster Termin: Recht auf Stadt und strategische Beschwerdeführung am Beispiel von Racial Profiling Tarek Naguib, Tino Plümecke und Sarah Schilliger (Zentrum für Sozialrecht, Winterthur/Universität Basel/Universität Osnabrück) Kommentar: Alexander Tischbirek (Humboldt-Universität zu Berlin) Kurzbeschreibung: Diskriminierungsfreiheit ist einer der drei Grundpfeiler von Urban Citizenship. Am Beispiel der Schweizer Allianz gegen Racial Profiling (www.stop-racial-profiling.ch) wird gezeigt, wie der städtische Raum durch rassistische Polizeipraktiken und antirassistischen Widerstand gestaltet wird. Es wird dargestellt, wie die Allianz mit dem Mittel der strategischen Beschwerdeführung versucht, den vom strukturellen Rassismus geprägten städtischen Raum antirassistisch zu resignifizieren. Aus rechtssoziologischer Perspektive geht es um die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen des (janusköpfigen) Rechts als „Mittel des Zwangs und der Herrschaft“ und als „Mittel zur Befreiung und Weg zu neuen Handlungsmöglichkeiten“, verstanden als einem machtvollen Komplex, der sich mit anderen mächtigen Diskursen zu einer Formation verschränkt, die individuelles und kollektives Verhalten formt und steuert. Zum Konzept der Ringvorlesung: Dass die Rechtsgestaltung vor allem den RechtsexpertInnen obliegt, ist innerhalb der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung eine verbreitete Ansicht. Demnach finde der das moderne Recht reproduzierende und prozessierende Rechtsvollzug ausschließlich in dessen Institutionen statt. Dem stehen jedoch Perspektiven aus der interaktionistischen, ethnomethodologischen oder praxistheoretischen Forschungstradition entgegen – etwa aus dem Umfeld des Amherst Seminars bzw. der „legal consciousness studies“ – die der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung eine gewisse Zentriertheit auf Rechtsinstitutionen vorwerfen und von einer Emanation des Rechts auch ,von unten’ oder von ,außen’ ausgehen. Gemeint ist konkreter der Vollzug, die Aneignung und die Gestaltung von Rechtsbeständen abseits des ExpertInnentums oder der rechtlichen Institutionen im Alltag. Hiervon ausgehend lässt sich argumentieren, das Recht von nicht-rechtlichen Akteuren nicht einfach nur implizit vollzogen, sondern teilweise auch gezielt gestaltet wird, so in zivilgesellschaftlicher Organisation und Artikulation. Wie derartige nicht-rechtliche AkteurInnen konkrete Rechtsbestände im Besonderen, aber auch Recht im Allgemeinen zu prägen vermögen, stellt sich damit nicht nur als empirische, sondern auch als sozialtheoretische Frage. Auf gesellschaftstheoretischer Ebene wiederum wird die Frage nach der Rolle und Funktion des Rechts in Gesellschaft relevant – nicht zuletzt im Kontext der gegenwärtigen Krise der politischen Sphäre. Eben diese Beziehung und Bedeutung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Recht ist Gegenstand der Ringvorlesung im WS 2017/18.