Hannes Oehme | Doktorand

Ehemaliges Mitglied
Centre Marc Bloch, Friedrichstraße 191, D-10117 Berlin
E-Mail: hannes.oehme  ( at )  ut-capitole.fr Tel: +49(0) 30 / 20 93 70700

Mutterinstitut : Université Toulouse 1 Capitole | Position : doctorant contractuel | Fachbereich : Vergleichende Rechtswissenschaften |

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Forschungsthema

Frankreich und Deutschland verfügen über öffentlich-rechtliche Rundfunksysteme. Die Rundfunkunternehmen des öffentlichen Sektors werden durch staatlichen Hoheitsakt geschaffen, mit einer öffentlichen Aufgabe betraut und mittels staatlicher Abgabenzuweisungen finanziert. Jedoch besteht ihre Aufgabe darin, eine freie und unabhängige Berichterstattung sicherzustellen und alle Meinungen und Anschauungen in der Gesellschaft angemessen zu Wort kommen zu lassen (sog. Innenpluralismus). Die besondere Nähe des öffentlich-rechtlichen Rundfunksektors zum Staat birgt jedoch die Gefahr, dass dieser, bzw. die politischen Institutionen des Staates über den Weg der Ihnen zustehenden Normsetzungs- und Kontrollkompetenzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu instrumentalisieren versuchen, oder zumindest dessen effektive Aufgabenerfüllung beeinträchtigen. Dieses Problem ist in der deutschen und französischen Rechtsordnung aufgenommen und unter den Begriffen "Staatsferne" oder "indépendance des médias" oder "pluralisme des courants d'opinion" verfassungsrechtlich adressiert. Beide Rechtsordnungen haben Strategien und Instrumente entwickelt, um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Unabhängigkeit wird dabei nicht als völlige organisatorische Autonomie vom Staat verstanden, auch nicht als völlige meinungsinhaltliche Objektivität. Beide Ansätze sind als utopisch zurückzuweisen. Vielmehr wird Unabhängkeit im Sinne des hier angestrebten Rechtsvergleich dadurch zu definieren sein, dass die Rechtordnung Normen bereithält, die zumindest geeignet sind, eine einseitige Beherrschung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch politische Institutionen oder Funktionsträger zu verhindern. Eine absolute Unabhängigkeit wird daher nicht festzustellen sein. Auch wird aus der rechtlichen Sicherung nicht auf eine tatsächliche, programminhaltliche Neutralität zu schließen sein. Dies stellt aber kein grundsätzliches Analysehindernis dar, sondern verdeutlicht nur die perspektivische Begrenzung des Forschungsgegenstands. Ziel der Arbeit ist es, Mechanismen der Unabhängigkeitssicherung zu identifizieren, deren Vorhandensein und Ausprägung in Deutschland und Frankreich zu vergleichen und die Gründe für die vorgefundenen Unterschiede, bzw. Gemeinsamkeiten anhand historischer und verfassungsrechtlicher Grundlagen herauszuarbeiten.

(cotutelle)
Institution der Dissertation
Université Toulouse 1 Capitole / Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Betreuer
Serge Regourd / Johannes Masing