Praktische Informationen

Hinweis: Leider können wir für die Angaben keine Gewähr geben, sie sind lediglich als Hilfestellung gedacht

I/ Eine Wohnung finden

Mittlerweile ist es in Berlin genau so kompliziert wie in anderen Haupstädten Europas eine Wohnung zu finden. Da der Wohnungsmarkt sich verdichtet hat, ist es  ratsam, sich bereits vor der Abreise eine Wohnung zu organisieren. Die bei der Wohnungssuche am häufigsten genutzten Seiten sind folgende:

http://www.immonet.de/immobilien-mieten.html
http://www.immobilienscout24.de/
http://www.immowelt.de/
http://www.immozentral.com
https://housinganywhere.com
https://wunderflats.com/de
https://www.hsozkult.de/lodging/page 

Sehr beliebt – nicht nur bei jungen Menschen – ist die Wohngemeinschaft:

http://www.wg-gesucht.de
https://housinganywhere.com

 

II/ Formalitäten

1) Eine Wohnung in Berlin beziehen

Bei Umzug innerhalb Berlins, Umzug nach Berlin aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland muss man sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde (im Bürgeramt Ihres Bezirkes in Berlin) anmelden. Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn man sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhält, oder wenn eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist und Ihr Aufenthalt in Berlin sechs Monate nicht überschreitet. Diese Anmeldung kann bei einem der über 40 Berliner Bürgerämter erfolgen.
Für die Anmeldung erforderlich sind das Anmeldungsformular, das für die ganze Familie gilt, wenn diese aus der bisherigen in die neue Wohnung zusammen zieht; das Beiblatt zur Anmeldung für diejenigen, die bereits eine Wohnung in Berlin haben und eine weitere anmelden möchten; ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, oder Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige, Pass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige – die Dokumente aller umziehenden Personen müssen vorgelegt werden). Für die Erstanmeldung in Berlin ist außerdem die Vorlage der Personenstandskunde (z.B. Heiratskunde, Geburtskunde) notwendig (nur bei deutschen Staatsangehörigen). Seit 2015 ist außerdem die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter*in) einzureichen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
Mehr Informationen sind auf der Seite des ServicePortals Berlin zu finden.

2) Banken

Ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen und eine Karte zu erhalten, ist relativ problemlos: ein Identitätsnachweis und die Meldebescheinigung genügen.

 

III/ Steuern

Bitte die Seite des Bundeszentralamts für Steuern konsultieren
 

IV/ Verkehrsmittel

1) Auto und Führerschein

Die nationalen Führerscheine von EU-Bürgern sind in Deutschland gültig. Allerdings lohnt es sich, sein Auto in Deutschland zu versichern, wenn man vor hat, es hier öfter zu nutzen.

2) Verkehrsverbund

Die Stadt Berlin ist in drei Zonen aufgeteilt: A, B und C. Monats- und Jahreskarten sind für die Zonen AB, BC, und ABC erhältlich. Das Fahrrad kann in die S- und U- Bahn mitgenommen werden, allerdings muss eine Fahrradkarte gelöst werden. Weitere Informationen unter: http://www.bvg.de. „Mitnahme“: Kinder bis zu sechs Jahren und Behinderte mit Schwerbehindertenausweis fahren kostenlos.

3) Fahrrad

Eines der meistgeschätzten Verkehrsmittel der Berliner. Ein Fahrrad kann man entweder auf dem Flohmarkt oder in einem der zahlreichen Fahrradläden erwerben

 

V/ Kinderbetreuung

In diesem Infoblatt zur Kinderbetreuung bieten wir Ihnen einige nützliche Tipps, um Ihren Forschungsaufenthalt in berlin optimal vorzubeireiten, wenn Sie Kinder haben.