Ethikkomitee

In begründeten Fällen beruft der Vorstand ein Ethikkomitee ein, dem in der Regel die Verantwortlichen der Forschungsschwerpunkte, die Gleichstellungsbeauftragte und der Vorstand als Mitglieder angehören. Zusätzlich kann der Vorstand weitere ForscherInnen oder DoktorandInnen hinzuziehen und/oder in das Ethikkomitee berufen.

Hier finden Sie die: