Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (7 Mitglieder mit jeweils einer Stimme) trifft alle wichtigen Entscheidungen, die die Umsetzung der Vereinsziele betreffen, und gibt die allgemeine Arbeitsweise des Vereins vor. Sie wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und trifft ihre Entscheidungen per Zweidrittelmehrheit. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere befugt, sich zum vorläufigen Budget zu äußern, das vom Direktor/von der Direktorin vorgestellt wird, den Tätigkeitsbericht des Direktors/der Direktorin abzunehmen, zu Mandatsende den geprüften Haushaltsabschluss des Direktors/der Direktorin zu validieren und diese/n seiner/ihrer Pflichten zu entheben sowie Satzungsänderungen zu beschließen.

Auf der Grundlage einer durch den Wissenschaftlichen Beirat erstellten Berufungsliste entscheidet die Mitgliederversammlung insbesondere auch per Zweidrittelmehrheit über die KandidatInnen für die Direktionsposten (Direktor/in und Stellvertretende DirektorInnen). Der Kandidat/die Kandidatin bedarf der Bestellung durch das BMBF und das MEAE.

Die sieben Gründungsmitglieder des Vereins sind:

auf deutscher Seite

  • die Bundesrepublik Deutschland, vertreten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • das Land Berlin, vertreten durch eine/n Vertreter/in der für Forschung zuständigen Senatsverwaltung
  • das Wissenschaftskolleg zu Berlin – Institute for Advanced Study (WiKo)

auf französischer Seite

  • die Französische Republik, gemeinsam vertreten vom Ministère de l'Europe et des Affaires étrangères (MEAE) und vom Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche (MESR)
  • das Centre national de la recherche scientifique (CNRS)
  • die Ecole des Hautes études en Sciences Sociales (EHESS)

sowie die Deutsch-Französische Hochschule (UFA-DFH).